top of page

Wir kümmern uns.

Qualifizierte und individuelle Pflege in Ihrem Zuhause.

Wir kümmern uns.
365 Tage im Jahr.

Unser Ambulanter Pflegedienst ermöglicht es Ihnen, in Ihrem vertrauten Umfeld zu bleiben. Wir bieten umfassende Pflege nach allen Einstufungen der Pflegeversicherung: Grundpflege, Alltagsentlastung und pflegerische Betreuung. Zudem übernehmen wir Behandlungspflege auf ärztliche Anordnung oder im Auftrag der Krankenkasse. Auch die Versorgung Ihres Haushalts ist bei uns in guten Händen. Wir sind an 365 Tagen im Jahr für Sie da.

Unsere Leistungen teilen sich in drei Klassen auf:

 

1.  Krankenkassenleistungen ( nach SGB V )

     Diese werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.

 

2.  Pflegekassenleistungen ( nach SGB XI )

     Diese bedürfen einer Pflegestufe und werden von der Pflegekasse bezahlt.

 

3.  Privatleistungen

     Diese sind vom Patienten frei wählbar und von ihm zu bezahlen.

 

4. Sozialamtsleistungen

    Diese werden vom Sozialamt im Rahmen der ambulanten Pflege nach Kapitel VII des SGB XII bezahlt.

 

​

Krankenkassenleistungen nach SGB V sind: 
  • Injektionen jeglicher Art (z.B. Insulin)

  • Versorgung von PEG und Portanlagen

  • Medikamentenversorgung (z.B. stellen der Medikamentenbox, verabreichen der Medikamente, Augentropfen)

  • Verbände jeglicher Art (z.B. Kompressionsverbände, Wundverbände)

  • Überwachung von Infusionen zur Flüssigkeitsbilanzierung

 

 

Pflegekassenleistungen nach SGB XI sind: 
  • Versorgung von Patienten in der Grundpflege (z.B. Verrichtung der täglichen Körperpflege)

  • Versorgung von Inkontinenz (z.B. Toilettengänge)

  • Versorgung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (z.B. zubereiten und reichen, vermitteln von Mittagstisch, 
    Einkauf von Lebensmitteln)

  • Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Wohnungs-und Hausreinigung, Wäsche, Einkauf, Freizeitgestaltung)

  • Pflegekontrollen nach §37 Abs.3 SGB XI (jeder der eine Pflegestufe besitzt und Geldleistungen von der Pflegekasse bekommt, muss 2x oder 4x im Jahr eine Pflegekontrolle durchführen lassen,deren Kosten die Pflegekasse trägt)

  • Pflegehilfsmittel - Beratung und Vermittlung (z.B. Toilettenstuhl, Inkontinenzmaterial, Badelift)

  • Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI incl. Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegestufe 0

 

​

Privatleistungen: 

Diese sind mit uns frei vereinbar und werden in einem privaten Pflegevertrag festgeschrieben.

Wir sind aber bemüht, für in Frage kommende Patienten eine Pflegestufe zu erhalten, um das private Budget zu schonen.

Wir bieten auch Zusatzleistungen außerhalb des Pflegekassenrahmens an. (z.B. Frisör, medizinische Fußpflege,

Grundstückpflege, Umzüge und Hausmeisterarbeiten)

bottom of page